Agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HEISO GmbH

 

1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma HEISO GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt die Firma HEISO GmbH nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn die Firma HEISO GmbH ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

2. Lieferung
Alle außerhalb des Machtbereiches des Verkäufers liegenden Tatsachen befreien ihn für die Dauer der Behinderung oder nach seiner Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Käufer gegen dem Verkäufer Ansprüche auf Grund des Rücktritts zustehen. Das Gleiche gilt auch für Streiks und Aussperrungen.
Ist Abnahme von Teillieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vereinbart, so gilt eine ungefähre gleichmäßige Verteilung der Lieferung als Bedingung. Erfolgt der Abruf nicht spätestens innerhalb eines Jahres, so erlischt die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung. Der Käufer bleibt aber auf Verlangen des Verkäufers zur Abnahme verpflichtet. Das Recht des Verkäufers auf Schadensersatz bleibt unberührt.

3. Preise und Versandkosten
Unsere Preise verstehen sich auschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in Euro. Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt.

4. Zahlungsfälligkeit/Zahlungsverzug
Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

Die Zahlungen sind rein netto, ohne Skonto oder sonstige Abzüge, zu leisten, solange nicht ausdrücklich ein anderer Zahlungsmodus schriftlich vereinbart wird. Bei Zielüberschreitung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB als vereinbart.

5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwarten. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6. Mängelrügen
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erhoben werden. Mängel eines Teils der Lieferung dürfen nicht zu einer Beanstandung einer ganzen Sendung ausgedehnt werden.

7. Rücknahme von Waren aus Kulanzgründen
Für den Fall, dass wir mangelfreie Ware aus Kulanzgründen zurücknehmen, so kann diese, wenn es sich um Standardfertigungen und Verpackungen im einwandfreien Zustand handelt, nur mit 75 % des Rechnungsbetrages gut geschrieben werden. Bei Sonderanfertigungen muss im Falle einer mangelfreien Rücknahme eine Sondervereinbarung getroffen werden.

8. Auslandsgeschäfte
Die Ausfuhr unserer Produkte durch Dritte ist aus patent- und warenzeichenrechtlichen Gründen sowie im Hinblick auf unsere Verpflichtung im Ausland untersagt.

9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommen.